Singen ohne Maske wieder erlaubt!
23. Februar 2022 von Jan ElertDie Landesregierung hat mit Beschluss vom 22. Februar 2022 die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten ab dem 23.02.2022 in Kraft.
Wir befinden uns aktuell in der Warnstufe.
Die bisherige Maskenpflicht beim Singen gilt in der jetzigen Warnstufe nicht mehr.
Eine ausdrückliche Ausnahme von der Maskenpflicht besteht ab heute während des Singens (zum Beispiel in Chören) und beim Sprechvortrag in der Amateurmusik und im Amateurtheater sowie im Rahmen der Berufsausübung bei allen musikalischen und schauspielerischen Darbietungen. (Quelle: Website des Staatsministeriums, demnächst auch in den FAQs Kultur zu finden)
Ab 23.02.2022 gilt ein dreistufiges System (die Alarmstufe II entfällt):
Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
Warnstufe:
- In geschlossenen Räumen: 3G-Regel; maximal 60 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Besucherinnen und Besucher.
- Im Freien: 3G-Regel; maximal 75 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 25.000 Besucherinnen und Besucher.
Alarmstufe:
- In geschlossenen Räumen: 2G-Regel; maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Besucherinnen und Besucher.
- Im Freien: 2G-Regel; maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bcvonline.de/Vereine/InfoseitezurCOVID19Pandemie/